von Ursula Osterchrist
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Die Last der Bürokratie – der Leiterbeauftragte

Dem Bürokratiewust will die neue Bundesregierung zu Leibe rücken. Ausdrücklich sollen die Vorschriften des Arbeitsschutzes auf den Prüfstand.

In seinem Positionspapier „Forderungen zum Bürokratieabbau im Arbeitsschutz“ beklagt der Arbeitgeberverband BDA die Überregulierung beim Arbeitsschutz. Denn seit Jahrzehnten ist die Zahl der Arbeitsunfälle gesunken, zuletzt auf 21 je 1.000 Vollarbeiter. Der Preis für diese positive Entwicklung ist allerdings hoch. In Deutschland müssen Unternehmen etwa 10.000 Einzelanforderungen im Arbeitsschutz beachten. „Der Vorschriftendschungel muss dringend gelichtet werden“ fordert der BDA. Im Visier hat der Verband beispielsweise die Funktion eines Leiterbeauftragten.

Beim Leiterbeauftragten handelt es sich um eine befähigte Person für Leitern und Tritte, wie es die Betriebssicherheitsverordnung, das Arbeitsschutzgesetz und die Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten (GUV-I 694) regeln. Bundesweit überwachen in den Unternehmen fast 600.000 Sicherheitsbeauftragte auch diese Regelwerke. Statt vor der Benutzung einer verschleißarmen Aluleiter per Sichtprüfung die Sicherheit festzustellen, sind stattdessen spezielle Schulungen für einen Beauftragten zur Dokumentation gefordert. Die Gesetzliche Unfallversicherung empfiehlt einen jährlichen Turnus. Das war einmal in Zeiten von Holzleitern durchaus sinnvoll, jetzt könnte die Regierung den Leiterbeauftragten in den Ruhestand verabschieden.

Leiterbeauftragter

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