von Thomas Rottmann
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EU-Recht: Designrecht mit Kennzeichen „Ⓓ“

Animierte Logos, digitale Oberflächen, 3D-Druck: Ein Kabinettsbeschluss modernisiert den Designschutz.

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der europäischen Designrichtlinie beschlossen. Damit wird das deutsche Designrecht modernisiert und auch das digitale Design besser abgesichert werden. „Produktpiraterie im Designrecht darf kein erfolgreiches Geschäftsmodell sein“, erklärte Justizministerin Stefanie Hubig. „Deshalb modernisieren wir das Designrecht und machen es zukunftsfest auch für digitale und dynamische Designs. Denn einzigartiges, innovatives Design ist ein Erfolgsfaktor deutscher Produkte.“

Das Design eines Produkts ist oft entscheidend bei der Kaufentscheidung. Ein effektiver Schutz von Designs ist daher ein wesentlicher Faktor für Innovationen. Deshalb nimmt der Gesetzentwurf beispielsweise neue digitale Designformen wie dynamische und animierte Designs ausdrücklich in das Designgesetz auf. Zwar sind digitale Designs auch jetzt schon schutzfähig. Es wird aber klargestellt, dass sich aus der Bewegung Merkmale ergeben können, die für den Designschutz relevant sind. Daneben soll die Anmeldung von dynamischen und animierten Designs vereinfacht werden.

Designinhaber sollen ihre Designs künftig als solche kennzeichnen können. Für geschützte Designs soll es als eigenes Symbol das umkreiste D Ⓓ – in Anlehnung an das © für Urheberrechte (Copyright) und ® für Marken (Registered Trademarks) geben. So können künftig Designinhaber auf den Designschutz aufmerksam machen, dass es sich um das originale Design handelt.

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